Schweigepflicht

Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, z.B. Gebärdensprachdolmetschern , ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) wie auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis).

 

Siehe auch Video "Gebärdensprachdolmetscher"