HIV & Rechte - Meine Pflichten
Jetzt kommen wir zu einem komplizierten, aber wichtigen Thema: Strafrecht im Zusammenhang mit HIV.
Dazu vorab dies:
Auf der einen Seite haben wir: Die Deutsche AIDS-Hilfe, und viele andere HIV-Organisationen, vertreten den Standpunkt: HIV bekommt man nicht, HIV holt man sich. Das bedeutet: Ich muss mich selbst vor HIV schützen! Ob ich mich anstecke oder nicht ist meine eigene Selbstverantwortung.
Auf der anderen Seite: Das Strafrecht in Deutschland sieht das anders. Das Strafrecht sagt: Nur die Person, die WEISS, dass sie HIV-positiv ist, trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für den Schutz vor HIV-Übertragung. Das Strafrecht sagt: Eine HIV-negative Person ist nicht dafür verantwortlich, sich vor HIV zu schützen. Damit widerspricht das Strafrecht allen erfolgreichen HIV-Schutz-Botschaften: „Schütz dich selbst! Benutze Kondome!“
Wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland für HIV-Positive genau aus?
Achtung, jetzt wird es kompliziert!
Beispiel 1:
Wenn eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, mit einer anderen Person Sex hat, und der Sex ist nicht „Safer Sex“, und wenn sich dabei die andere Person mit HIV ansteckt, gilt das als „gefährliche Körperverletzung“. Die HIV-positive Person macht sich strafbar, die HIV-negative Person nicht. Zur Erinnerung: Safer Sex bedeutet: Ficken mit Kondomen, beim Blasen kein Sperma in den Mund.
Beispiel 2:
Auch wenn die HIV-negative Person sich dabei nicht mit HIV ansteckt, gilt das als „versuchte schwere Körperverletzung“. Auch das ist strafbar. Obwohl es zu keiner HIV-Übertragung gekommen ist, macht sich die Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, strafbar, wenn es kein Safer Sex war. Denn laut Strafgesetz hat sie die Möglichkeit einer HIV-Übertragung „billigend in Kauf genommen“.
Beispiel 3:
Wenn eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, Safer Sex macht, ist diese Person nicht verpflichtet, ihrem Sexpartner zu sagen, dass sie HIV-positiv ist. Wenn sich der Sexpartner bei diesem Safer Sex trotzdem mit HIV ansteckt, macht sich die HIV-positive Person nicht strafbar, denn sie hat versucht, eine HIV-Übertragung zu verhindern. DAS ist NICHT strafbar.
Beispiel 4:
Wenn eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, ihrem Sexpartner vorher sagt: „Ich bin HIV-positiv“, ...... und wenn der Sexpartner dann zustimmt, keinen Safer Sex zu machen, dann ist das nicht strafbar. Auch wenn sich die andere Person dabei mit HIV ansteckt, denn sie wusste von dem Risiko und hat eingewilligt.
DAS ist NICHT strafbar, denn die HIV-negative Person wusste, dass die andere Person HIV-positiv ist, und hat trotzdem zugestimmt, keinen Safer Sex zu machen. Da ist nun das erste Problem: Wie kann die HIV-positive Person hinterher beweisen, dass sie der anderen Person gesagt hat: „Ich bin HIV positiv“.
Das zweite Problem: Wenn Kondome benutzt wurden, wie kann die HIV-Positive Person das beweisen? Und noch ein anderes Problem: Was ist, wenn die HIV-positive Person eine „Viruslast unter der Nachweisgrenze“ hat? Was das ist erklären wir in Video 9 „HIV-positiv - Was nun?“
Medizin-Wissenschaft sagt: Viruslast unter der Nachweisgrenze schützt genau so gut wie Kondome vor HIV-Übertragung. Ist das dann also dasselbe wie Safer Sex? Die Gerichte in Deutschland sind sich da uneinig. Einige sagen ja, andere sagen nein. Das ist sehr unbefriedigend.
Jetzt kennt ihr die Situation in Deutschland. In anderen Ländern kann die Situation anders sein! Und wenn das jetzt alles viel zu kompliziert war: Schaut Euch das Video einfach nochmal an! Denn das Thema ist tatsächlich SEHR kompliziert.
Die Deutsche AIDS-Hilfe sieht diese Situation sehr kritisch. Warum? Von allen Menschen in Deutschland, die HIV-positiv sind, wissen ca. 20 % gar nicht, dass sie HIV-positiv sind. Weil sie noch nie einen HIV-Test gemacht haben oder weil der letzte HIV-Test schon lange her ist. Es gibt also viele Menschen, die nicht wissen, dass sie HIV-positiv sind, aber sie können andere Menschen anstecken. So, wie das Strafrecht in Deutschland ist, ergibt sich die Botschaft: Ein HIV-Negativer ist nicht für den Schutz vor HIV verantwortlich, weil: Wenn jemand HIV-positiv ist, muss er mir das ja sagen, oder er muss Kondome benutzen! Wenn er nichts sagt, und kein Kondom benutzt, muss er ja HIV-negativ sein?! Aber: Wenn er zu den 20 % gehört, die HIV-positiv sind, aber das nicht wissen? Was dann? Nein, wenn du so denkst, ist das kein guter Schutz vor HIV! Du denkst, du bist in Sicherheit, aber bist vielleicht gar nicht in Sicherheit.
„Schütz dich selbst!“ Erwarte nicht, dass andere Dich schützen! Denn die anderen wissen vielleicht gar nicht, dass sie HIV-positiv sind! Erwarte nicht, dass das Gesetz dich vor HIV schützen kann! Nur Du kannst dich selbst vor HIV schützen!
So lange aber die Rechtslage so ist gilt für HIV-Positive: Safer Sex schützt vor Strafverfolgung. Also: beim Ficken Kondome benutzen und beim Blasen nicht in den Mund abspritzen.
Falls Du als HIV-Positiver einmal wegen den eben genannten Gründen angezeigt werden solltest:
- gerate nicht in Panik
- bestehe auf einen Dolmetscher
- mach zunächst von Deinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern, bis du einen Anwalt hast
- gib nichts zu vor der Polizei
- gib der Polizei kein Einverständnis, dass sie Deine Kranken-Akte beim HIV-Arzt einsehen dürfen
- such Dir einen Anwalt, der sich mit HIV und Strafrecht auskennt
- wende Dich umgehend an die Deutsche AIDS-Hilfe. Sie kann Dich beraten und Dir helfen einen Anwalt zu finden.
Das waren unsere beiden Videos über HIV & Recht.